Schwerpunkte



Die Anwaltskanzlei Krauß ist seit 01. Mai 1993 durch Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in Fällen nachfolgend aufgezählter Rechtsgebiete tätig:
  • Forderungsmanagement (Mahnverfahren/Forderungseinzug/Zwangsvollstreckung)
  • Arbeitsrecht
    (Kündigungsschutzrecht, Änderungskündigungsschutzrecht, Abfindungsregelungen, Zeugnis usw.)
  • Speditions- und Transportrecht
  • Binnenschiffahrtsrecht
  • Strafrecht und Steuerstrafrecht
  • Allgemeines Zivilrecht / Vertragsrecht / Kaufrecht / Werkvertragsrecht / Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Energierecht (NAV, NADV, StromGW, GasGVV etc.)
Vertretungsberechtigung

Rechtsanwalt Krauß ist an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie allen Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichten vertretungsberechtigt.

Erstberatung

Es besteht jederzeit die Möglichkeit einer kostengünstigen Erstberatung, um sich fallbezogen juristisch zu informieren.

Beurteilt werden in diesem Zusammenhang mögliche Vorgehensweisen und Erfolgsaussichten.

Durch langjährige Berufserfahrung des beratenden Anwalts können aussichtslose Prozesse vermieden werden. Gleichzeitig ist gewährleistet, dass nach durchgeführter Erstberatung und vor Beschreiten des Rechtswegs auch eine zügige, lösungs- und praxisorientierte außergerichtliche Bearbeitung des Falles erfolgen kann.

Dem Mandanten kann damit eine verlässliche Entscheidungsbasis dargestellt werden. Für Verbraucher sind die Gebühren gesetzlich festgelegt und bewegen sich zwischen 15,00 € und max. 190,00 € zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.